Julia Schmitz Immobilien - unser Blog

Verkäufer und Käufer aufgepasst, ab dem 23. Dezember 2020 gibt es spannende Änderungen im Maklerrecht!

Wer zahlt was und warum? 

Viele Kunden sind auf der Suche nach einer geeigneten Immobilie um sich zukünftig einen großen Traum zu erfüllen. Mal zahlt der Käufer keinerlei Maklergebühren, mal zahlt er sie komplett, oftmals aber wird die Provision auch geteilt. Um in diesem Wirrwarr ein wenig mehr Durchblick zu bekommen, hat der BGH ein neues Gesetz erlassen, welches am 23. Dezember 2020 deutschlandweit in Kraft tritt. Dies sollte man sich genau ansehen, denn auch die ist gar nicht so leicht zu verstehen. Ob es überhaupt eine Erleichterung und eine kostengünstigere Variante für den Käufer sein wird, sei dahingestellt.

 

Der Standartfall im Bereich der Wohnimmobilienvermittlung, der § 656c Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien.

Was steht also in dem neuen Paragraphen drin? Fangen wir einmal an:

(1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers. Von Satz 3 kann durch Vertrag nicht abgewichen werden. 

(2) Ein Maklervertrag, der von Absatz 1 Satz 1 und 2 abweicht, ist unwirksam. § 654 bleibt unberührt.

Heißt also auf deutsch: Wenn sie ein Verbraucher (eine Person, kein Betreib) sind und eine Wohnung oder aber ein Einfamilienhaus erwerben wollen, zahlen Sie entweder gar keine Provision, da der Makler eine interne Provisionsregelung mit dem Verkäufer getroffen hat, oder aber Sie zahlen die Provision in der selben Höhe wie der Verkäufer. Eine Abweichung der Provision auf einer Vertragsseite bedeutet dementsprechend, dass auf der jeweilig anderen Seite der Vertragsparteien die Provision ebenfalls angepasst werden muss. Sollte der Makler von dem Verkäufer keinerlei Provision erhalten, sind Sie als Verbraucher dementsprechend nicht mehr verpflichtet die Provision zu zahlen.

Diese Regelung gilt nicht bei: Baugrundstücken, Gewerbeimmobilien oder aber Mehrfamilienhäuser.

 

Was bringt diese Regelung aber auch mit sich?

Wenn der Makler für beide Seiten gleichermaßen tätig ist, begibt er sich in den Konflikt, dass er beidseitige Interessen bestmöglich vertreten soll. Er hat seinem Vertragspartner gegenüber jeweils eine Treuepflicht. Dementsprechend ist er zur Neutralität in Kaufpreisverhandlungen verpflichtet.

Verlangt der Makler von Ihnen als Verbraucher keinerlei Provision, können Sie also dementsprechend davon ausgehen, dass der Makler ausschließlich die Interessen seines Vertragspartners vertritt.

 

Sollten Sie als Käufer oder Verkäufer diesbezüglich Fragen haben, melden Sie sich gerne bei mir.

 

 

Homestaging - Bekommen Sie mehr für Ihre Immobilie

Seit geraumer Zeit bieten wir auch das aus Amerika stammende Homestaging an!

Was bedeutet das genau? Schauen wir uns einfach mal in den Immobilienportalen um. Teilweise Objekte die kein Leben mehr in sich haben, Immobilien die Ihren Charme verlieren, weil man sich nicht mehr mit Ihnen befasst. Interessenten sehen nur noch die Arbeit und nicht das, was man aus dem Häuschen/der Wohnung herausholen könnte. Durch das Homestaging verleihen wir Ihrer Immobilie wieder Glanz. Dadurch wird Sie interessanter und preislich aufgewertet. Ich habe dies nun schon ein paar Mal gemacht und alle waren begeistert. Hier nun ein Beispiel:

In einem Mehrfamilienhaus sollten 4 Wohnungen verkauft werden. Der Kaufpreis für eine Wohnung lag bei € 90.000. Nach einigen Wochen gab es zwar Interessenten, aber leider keinen Kaufinteressenten. Diesbezüglich muss man sich natürlich schnellstmöglich überlegen, wie man mit der Immobilie weiter verfährt, um keinen Ladenhüter daraus zu machen. Also habe ich dem Eigentümer von meiner Idee erzählt und er war begeistert. Kurzum haben wir 2 der 4 Wohnungen gestrichen und neu möbliert. Wir haben die beiden Wohnungen dann zu einem Preis von € 110.000 inseriert und innerhalb von 4 Wochen beide verkauft. Dementsprechend wurden die Möbel in den anderen beiden Wohnungen aufgebaut und wiederum erfolgreich an zufriedene Kunden verkauft!

Gerne auch bieten wir dies in Kooperation mit anderen Maklern an, wenn gewünscht! Lassen Sie sich überzeugen!

SchlafzimmerSchlafzimmerWohnbereichWohnbereich

KinderzimmerKinderzimmerDachschräge renoviertDachgeschoss

Verrentung von Immobilien dringend notwendig!

Ist die eigene Immobilie wirklich der beste Schutz vor Altersarmut? Dieser Frage ist das Institut für Altersvorsorge (DIA) nun nachgegangen und zu folgendem Ergebnis gekommen.

Sicherlich mindert Wohneigentum das Risiko. Man spart die Mietkosten im Alter und läuft nicht Gefahr aus den gewohnten „4-Wänden“ ausziehen zu müssen, wegen ggf. Mieterhöhungen oder Kündigung wegen Eigenbedarfs.Dennoch bindet eine Immobilie das Vermögen und steigert nicht das laufende Einkommen.

Zudem sollte man stets berücksichtigen, welche Unannehmlichkeiten im Alter eher zur Belastung führen: Pflege der Räumlichkeiten sowie Reparatur und Instandhaltungskosten.Durch die Verrentung von Immobilien bekommen Eigentümer im Alter die Möglichkeit, Ihre Immobilie weiterhin kostenfrei bis zum letzten Tage zu bewohnen, steigern aber zusätzlich durch Abschlagszahlungen als Zusatzrente oder Teilzahlungen ihr Einkommen im Alter.

 

Informieren Sie sich gerne und rufen Sie mich an.

Das Unsichtbare aus dem Boden!

Sie finden einfach keinen ruhigen Schlaf, stehen nachts auf, schnarchen oder sind grundsätzlich einfach nicht erholt, wenn Sie aufwachen?

Häufig ist es der Fall, dass Menschen in eine neue Umgebung ziehen und irgendwann feststellen, dass sie selbst, oder aber die Kinder einfach nicht fit sind, obwohl sie ausreichend Schlaf hatten. Oftmals höre ich dann, dass man sich ein neues Bett oder aber eine neue Matratze gekauft hat, um an dem Schlafverhalten aktiv etwas zu verbessern. In den seltensten Fällen macht man sich weitreichendere Gedanken darüber, woran es letztendlich noch liegen könnte. Wasseradern die unter der Erdoberfläche entlanglaufen, sind im ersten Moment für niemanden ersichtlich, können sich aber auf das Schlaf- und Gesundheitsbild auswirken. Bevor Sie also viel Geld in neue Investitionen stecken, könnte man ebenfalls herausfinden, ob es nicht sogar damit getan ist, das Bett an einer anderen Stelle aufzustellen. Gerade beim Hausbau, könnte dies ein wunderbarer Unterstützer sein, die bestmöglichste Raumaufteilung für Ihr neues Zuhause zu finden.

Um weitere Informationen zu erhalten, können Sie sich gerne bei uns melden.

Mein persönlicher Blog, um Sie über unsere Aktivitäten und unsere Erlebnisse auf dem Laufenden zu halten!

Makler: sind das nicht die, die immer viel Geld bekommen und nichts tun? Weit gefehlt. Es geht um Ihre Zukunft und meist auch um viel Geld sowie Entscheidungen, die Ihr Leben maßgeblich beeinflussen werden. Sicherlich gebe ich Ihnen Recht, dass es genügend "schwarze Schafe" in unserem Job gibt und ebenfalls, dass es dank sämtlicher Internetportale auch möglich ist, seine Immobilie selbst auf dem Markt zu veröffentlichen. Aber kennen Sie wirklich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie? Glauben Sie nicht auch, dass aussagekräftige Bilder und eine gute Präsentation Ihrer Immobilie weitaus schneller zum Erfolg führen werden und Sie einen besseren Verkaufswert erhalten, wenn Sie nicht persönlich in die Verhandlungen gehen müssen? Haben Sie sich zudem mal Gedanken gemacht, was nach einem Verkauf auf Sie zukommen könnte, wenn Sie kein rechtliches Hintergrundwissen haben? Ist es Ihnen nicht auch lieber, wenn Sie im Voraus schon wissen, ob derjenige, dem Sie Zutritt in Ihr "Zuhause" geben, sich die Immobilie auch leisten kann?

Wir werden regelmäßig geschult, erfahren alle Neuerungen, die es zu beachten gilt. Mehrfach im Jahr ist dies von Nöten!

Glauben Sie, dass ein Verkauf als "Privatanbieter" ausschlaggebend für die Entscheidung eines Käufers ist? Wir selber sind ebenfalls auf der Suche nach einer passenden Immobilie für unsere Familie. Wir selektieren dabei nicht, ob die Immobilie Privat oder von einem Immobilienmakler angeboten wird. Wir schauen uns alle Angebote an, da uns die Immobilie gefallen muss. Da ich natürlich weiß, dass im Zweifelsfall auch der Makler haftet, bin ich sogar etwas beruhigter, wenn ein Makler angegeben ist. Er ist mein Ansprechpartner, auch wenn es nach dem Kauf Dinge zu klären gibt. Beim Eigentümer weiß ich nicht unbedingt, wohin derjenige verzogen ist.

Vor geraumer Zeit stand in Aussicht, dass Makler einen Sachkundenachweis zu erbringen haben. Ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie sehr ich mich darüber gefreut habe! Endlich eine Selektion, die es unseren Kunden vereinfacht kompetente Ansprechpartner zu finden und keine "Makler", die sich mal ebenso dazu ernennen. Die Ernüchterung folgte leider vor einigen Tagen, dass dieser Sachkundenachweis vorerst nicht angestrebt wird. Es ist nicht zu verstehen, denn in jedem Beruf, der mit großer Verantwortung einhergeht, sollte man eine bestimmte Qualifikation beibringen können. So bleibt es wohl bei der Meinung vieler: Der Makler, der viel Geld für nichts erhält!

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